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   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2013 - 11 B 766/13   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2013 - 11 B 766/13 (https://dejure.org/2013,112039)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.08.2013 - 11 B 766/13 (https://dejure.org/2013,112039)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. August 2013 - 11 B 766/13 (https://dejure.org/2013,112039)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 16 L 1090/13
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2013 - 11 B 766/13
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 40.07

    Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2013 - 11 B 766/13
    Das durch einen Dritten erwirkte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2009 - 9 A 40.07 -, das feststellt, der Planfeststellungsbeschluss sei wegen eines behebbaren Mangels rechtswidrig und dürfe nicht vollzogen werden, lässt die eingetretene Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses unberührt.

    Die im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am 19. Februar 2009 in den Verfahren 9 A 31.07, 9 A 32.07, 9 A 34.07, 9 A 35.07, 9 A 36.07, 9 A 37.07, 9 A 38.07, 9 A 39.07, 9 A 40.07 und 9 A 41.07 zu Protokoll gegebene, der Planergänzung dienende Erklärung durch den dortigen Beklagten:.

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 18. März 2009 - 9 A 40.07 -, juris.

    Denn das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der zitierten Entscheidung festgestellt, die gegen die wasserrechtliche Erlaubnis vorgebrachten, nur formellen Einwände des Antragstellers seien nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses in Frage zu stellen, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 18. März 2009 - 9 A 40.07 -, a. a. O., worin das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt hat: "Mit diesen Rügen macht die Klägerin nämlich Verfahrensfehler geltend, die - sofern sie vorliegen - nicht der Planfeststellung, sondern allein der ihr gegenüber rechtlich selbständigen, für die Klägerin nicht anfechtbaren wasserrechtlichen Erlaubnis anhaften.", und daraus zutreffend den Schluss gezogen, die Einwände könnten damit auch nicht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 18f Abs. 1 FStrG in Frage stellen.

  • BVerwG, 04.07.2012 - 9 VR 6.12

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsplanfeststellungsbeschluss; Bestandskraft;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2013 - 11 B 766/13
    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 9 VR 6.12 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2014 - 11 A 2763/13

    Antragsfrist; Anwendbarkeit; Aufhebungsanspruch; Besitzeinweisung;

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 6. August 2013 - 11 B 766/13 - Bezug genommen, mit dem er die Beschwerde des Klägers gegen die Ablehnung seines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der gegen den Besitzeinweisungsbeschluss erhobenen Klage zurückgewiesen hat.
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